Datenschutz

DATEN­SCHUTZ­ER­KLÄ­RUNG

Diese Web­site benutzt Google Ana­lytics, einen Webana­ly­se­dienst der Google Inc. (“Google”). Google Ana­lytics ver­wen­det sog. “Coo­kies”, Text­da­teien, die auf Ihrem Com­pu­ter gespei­chert wer­den und die eine Ana­lyse der Benut­zung der Web­site durch Sie ermög­li­chen. Die durch den Coo­kie erzeug­ten Infor­ma­tio­nen über Ihre Benut­zung die­ser Web­site wer­den in der Regel an einen Ser­ver von Google in den USA über­tra­gen und dort gespei­chert. Im Falle der Akti­vie­rung der IP-Anonymisierung auf die­ser Web­seite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch inner­halb von Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Union oder in ande­ren Ver­trags­staa­ten des Abkom­mens über den Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum zuvor gekürzt.

Nur in Aus­nah­me­fäl­len wird die volle IP-Adresse an einen Ser­ver von Google in den USA über­tra­gen und dort gekürzt. Im Auf­trag des Betrei­bers die­ser Web­site wird Google diese Infor­ma­tio­nen benut­zen, um Ihre Nut­zung der Web­site aus­zu­wer­ten, um Reports über die Web­siteak­ti­vi­tä­ten zusam­men­zu­stel­len und um wei­tere mit der Web­sitenut­zung und der Inter­net­nut­zung ver­bun­dene Dienst­leis­tun­gen gegen­über dem Web­site­be­trei­ber zu erbrin­gen. Die im Rah­men von Google Ana­lytics von Ihrem Brow­ser über­mit­telte IP-Adresse wird nicht mit ande­ren Daten von Google zusammengeführt.

Sie kön­nen die Spei­che­rung der Coo­kies durch eine ent­spre­chende Ein­stel­lung Ihrer Browser-Software ver­hin­dern; wir wei­sen Sie jedoch dar­auf hin, dass Sie in die­sem Fall gege­be­nen­falls nicht sämt­li­che Funk­tio­nen die­ser Web­site voll­um­fäng­lich wer­den nut­zen kön­nen. Sie kön­nen dar­über hin­aus die Erfas­sung der durch das Coo­kie erzeug­ten und auf Ihre Nut­zung der Web­site bezo­ge­nen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten durch Google ver­hin­dern, indem sie das unter dem fol­gen­den Link ver­füg­bare Browser-Plugin her­un­ter­la­den und instal­lie­ren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Gemäß Telemediengesetz (TMG) hat jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die das Datenschutzrecht ab Mai 2018 in Europa neu regeln wird, müssen Websitebetreiber mit einer Datenschutzerklärung umfassend über die Datenerhebung und -Verarbeitung auf ihrer Website informieren.

Dabei gilt es nicht nur über eigene Verarbeitungen (etwa mittels Kontaktformular) aufzuklären, sondern auch über die Erhebung und Verarbeitung von in die Website eingebundenen Diensten wie z. B. Social-Sharing, Social-Sign-In, Website-Nutzungsanalysen oder Retargeting. Details zur Verarbeitung in datenschutzkritischen Staaten (z. B. den USA) dürfen dabei ebenso wenig fehlen, wie das Angebot einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit.

Die Datenschutzhinweise müssen jederzeit von jeder einzelnen Webseite des Webauftritts erreichbar sein. Hierzu sollten die Hinweise mit einem Link „Datenschutzhinweise“ oder „Datenschutzerklärung“ verknüpft werden. Fehlerhafte oder gar fehlende Hinweise können von Mitbewerbern und Verbraucherverbänden abgemahnt werden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben in der Vergangenheit bereits hohe Bußgelder für unzureichende Datenschutzerklärungen verhängt. Gute Datenschutzhinweise zeugen umgekehrt davon, dass ein Unternehmen Wert auf eine professionelle Verarbeitung der Daten seiner Websitebesucher legt.

Mit einer Datenschutzerklärung erfüllt ein Unternehmen lediglich seine Informationspflichten. Die Erklärung „heilt“ nicht an sich rechtswidrige Datenverarbeitungen. Zahlreiche aus Marketingsicht vielversprechende Trackingdienste können (leider) nach deutschem bzw. europäischen Recht nicht oder nur angepasst rechtskonform eingesetzt werden. Ein Beispiel ist hier der Facebook-Like-Button, der z. B. von den großen deutschen Onlineshops nur noch als rechtsichere(re) 2-Klick-Variante bzw. als Shariff-Lösung angeboten wird.